
In vielen Firmen ist man noch nicht dazu gekommen das Problem E-Mail-Archivierung gemäß GDPdU optimal zu lösen. Oftmals wird nicht bedacht, dass E-Mails, die Handelsbriefcharakter haben genauso zu betrachten sind wie Geschäftsbriefe in Papierform.
Doch seit dem 01.01.07 hat der Gesetzgeber im EHUG unmissverständlich klargestellt: Faxbriefe und E-Mails gelten als Geschäftsbriefe! Demzufolge sind diese E-Mails im Original und in unverfälschter Form bis zu zehn Jahre aufzubewahren (§ 147 Abgabenordnung (AO), Abs. 1?6).
Mit EMA®, dem Komplettsystem (Hard- und Software) zur E-Mail-Archivierung können Sie die Anforderungen des Gesetzgebers schnell, automatisiert und kostengünstig erfüllen und haben nebenbei noch eine permanente Datensicherung wichtiger E-Mails.
Hier die Vorteile für Sie:
Bei weiteren Fragen und für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
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